Kostenübernahme
Private Krankenkassen, Beihilfe
Im Normalfall werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenkassen bzw. Beihilfestellen übernommen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach Ihren vertraglichen Bedingungen bezüglich einer ambulanten Verhaltenstherapie.
Bei der Beantragung der Therapie bin ich Ihnen gerne behilflich. Nach den ersten fünf Terminen (Probatorische Sitzungen) wird in der Regel ein Antrag auf psychotherapeutische Behandlung bei der privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe gestellt. Dieser umfasst einen formellen Antrag Ihrerseits sowie meinerseits einen anonymisierten Bericht über die Symptomatik, die Diagnostik, die Ziele und den Behandlungsplan, sowie einen Konsiliarbericht Ihres Hausarztes.
Selbstzahler
Selbstverständlich besteht für Sie auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Das Abrechnungshonorar berechnet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzlich Versicherte
Gesetzlich versicherte Patient:innen haben die Möglichkeit,
bei der Krankenkasse die Abrechnung über das Kostenerstattungsverfahren zu beantragen. Sprechen Sie mich dazu gerne an. Ich werde Ihnen behilflich sein.

Anne Brümmer
- Kinder- und Jungendlichen-Psychotherapeutin
- Dipl.-Heilpädagogin
- Supervisorin
- Ambulanzleitung
DGVT Ausbildungsambulanz Coesfeld
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